Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen (AGBB)

Diese allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages über die Unterbringung in einer Ferienwohnung zu Erholungszwecken. Mit Begleichung der Anzahlung/Zahlung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

1.  Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für alle Gäste, die sich zum Zwecke des Kurzaufenthaltes in einer Ferienwohnung in der Schmiedgutstrasse 132 in A-8990 Bad Aussee aufhalten.

2.  Buchungsbestätigung/Vertrag

2.1. Ein rechtlich bindender Vertrag mit der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Preises und der Bereitstellung der gemieteten Wohnung kommt zustande durch die termingerechte Anzahlung/Zahlung des vereinbarten Preises durch den Mieter/ Gast laut vorheriger verbindlicher Buchungsbestätigung seitens der Familie Jilg (Vermieter).

2.2. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist die Bestätigung der Buchung hinfällig und die Wohnung steht wieder zur erneuten Buchung für andere Gäste zur Verfügung.

  • 2.2.1 Möchte der Gast trotz nicht fristgerechter Zahlung an seiner Buchung festhalten, kommt durch eine verspätete Zahlung nur dann ein rechtlich bindender Vertrag zustande, wenn die Wohnung nicht zwischenzeitlich erneut vermietet wurde.
  • 2.2.2. Wurde die Wohnung aufgrund 2.2. erneut vermietet, wird der verspätete Anzahlungsbetrag zurückerstattet. Andere Ansprüche bestehen nicht. 

2.3. Die Anzahlung beträgt 35 % der Bruttomiete exklusive anfallende Nebenkosten (NK) wie z.B. kommunale (Kur- und Nächtigungs-)Abgaben.

  • 2.3.1. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, die Restzahlung bis 42 Tage vor Reiseantritt fällig.
  • 2.3.2. Bei einer kurzfristigen Buchung, die weniger als 42 Tage vor Reiseantritt erfolgt, ist der Gesamtbetrag inklusive aller Nebenkosten sofort fällig.

2.4. Bei nicht fristgerechter Restzahlung geht der Vermieter von einer Stornierung seitens des Gastes aus. Die Buchung ist damit hinfällig und Stornierungsgebühren nach Punkt 3.1. dieser AGBB fallen an.

3.  Stornierung 

3.1. durch den Gast

Für die Stornierung einer Buchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von    € 25,- an, zzgl. Stornogebühren in Höhe von

  • 30 % der Gesamtmiete ohne NK bei einer Stornierung 60-43 Tage vor Reiseantritt,
  • 50 % der Gesamtmiete ohne NK bei einer Stornierung 42-15 Tage vor Reiseantritt.
  • 90 % der Gesamtmiete ohne NK bei einer Stornierung 14-0 Tage vor Reiseantritt.

3.2. Stornierung durch den Vermieter

  • 3.2.1. 100 % Erstattung aller bis dahin geleistete Zahlungen. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf sonstige Leistungen, insbesondere Schadensersatzansprüche besteht nicht.
  • 3.2.2. Sollte aufgrund behördlicher Anordnung keine Vermietung möglich sein, hat der Gast die Wahl zwischen Reisegutschein und Erstattung aller bis dahin geleistete Zahlungen.Ein weiterer Anspruch gegenüber dem Vermieter besteht nicht.

4.  Ankunft und Abreise

Die Wohnung steht am Ankunftstag ab 16 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag ist sie bis 10 Uhr besenrein zu verlassen. Der Vermieter ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Räumung der Wohnung eine Gebühr in Höhe von € 50,- in Rechnung zu stellen. Andere An- und Abreisezeiten können u. U. je nach Belegungsplan abgesprochen werden.

5.  Hausordnung

Die Hausordnung I und II sind Bestandteil der AGBB und damit Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Sie liegen in der Ferienwohnung aus und können auf Wunsch vorab zugesendet werden.

6.  Beschädigungen/ grobe Verunreinigungen/ Tierhaltung

6.1. Beschädigungen und grobe Verunreinigungen jeglicher Art durch Gäste und ihre Hunde an Inventar und Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden und u.U. ersatzpflichtig.

6.2. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten, insbesondere Folgemietern zu erbringen hat.

6.3. Der Gast verpflichtet sich, mitgebrachte Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen. Ein unbeaufsichtigtes Zurücklassen in der Wohnung ist unzulässig und kann bei Zuwiderhandlung zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen (Pkt. 9). Nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Genehmigung kann von dem Verbot abgesehen werden.   

7.  Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

7.1. Der Vermieter kann dem Mieter eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

7.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Wohnung unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Vermieters.

8.  Haftungsausschluss

Für abhanden gekommene Gegenstände aus Wohnung, Gemeinschaftsräumen wie Skikeller, TK Truhe, etc. übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

9.  Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages

9.1. Wurde der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

9.2. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, die vereinbarte Miete einzubehalten. Eine Ersparnis des Vermieters liegt nur dann vor, wenn das Apartmenthaus im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

9.3. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn

  • 9.3.1. die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Mieters sind ausgeschlossen.
  • 9.3.2. der Mieter trotz Verbotes seine(n) Hund(e) allein in der Wohnung zurücklässt
  • 9.3.3. der Mieter von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht
  • 9.3.4. der Mieter durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht
  • 9.3.5. der Mieter von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen ist oder wird oder sonst pflegedürftig wird.

10. Teilungültigkeit 

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, tangiert dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist dabei so umzudeuten, auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung, die auch Mietschäden abdeckt.

Gerichtsstand ist Liezen, Austria 

Andreas und Elke Jilg

Stand Januar 2023

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