Diese Vertrags- und Buchungsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages über die Unterbringung in einer Ferienwohnung zu Erholungszwecken. Mit Anzahlung/Zahlung der Miete, bzw. der ausdrücklichen Zustimmung zur Buchungsbestätigung, spätestens mit Bezug des Apartments gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für alle Gäste, die sich zum Zwecke des Kurzaufenthaltes in einer Ferienwohnung in der Schmiedgutstrasse 132 in A-8990 Bad Aussee aufhalten.
2. Buchungsbestätigung/Vertrag
2.1. Ein rechtlich bindender Vertrag mit der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, Zahlung einer Kaution und der Bereitstellung der gemieteten Wohnung für die in der Buchungsbestätigung beschriebenen Personen kommt zustande durch die termingerechte Anzahlung/Zahlung des vereinbarten Preises bzw. der ausdrücklichen Zustimmung zur Buchungsbestätigung durch den Mieter/ Gast laut vorheriger verbindlicher Buchungsbestätigung seitens der Familie Jilg (Vermieter).
2.2. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung bzw. Zustimmung, ist die Bestätigung der Buchung hinfällig und die Wohnung steht wieder zur erneuten Buchung für andere Gäste zur Verfügung.
2.2.1. Möchte der Gast trotz nicht fristgerechter Zahlung an seiner Buchung festhalten, kommt durch eine verspätete Zahlung nur dann ein rechtlich bindender Vertrag zustande, wenn die Wohnung nicht zwischenzeitlich erneut vermietet wurde.
2.2.2. Wurde die Wohnung aufgrund von 2.2. erneut vermietet, wird der verspätete Anzahlungsbetrag zurückerstattet. Etwaige andere Ansprüche bestehen nicht.
2.3. Die Anzahlung beträgt 35 % der Bruttomiete exklusive anfallende Nebenkosten (NK) wie z.B. kommunale (Kur- und Nächtigungs-)Abgaben.
2.3.1. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, die Restzahlung bis 42 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.3.2. Bei einer kurzfristigen Buchung, die weniger als 42 Tage vor Reiseantritt erfolgt, ist der Gesamtbetrag inklusive aller Nebenkosten sofort fällig.
2.3.3. Die Vermieter sind berechtigt, eine Kaution in Höhe von € 200,- zu verlangen. Diese ist vor Ort zu zahlen bzw. mit der Zahlung zu überweisen und wird spätestens zwei Wochen nach Abreise vollständig zurücküberwiesen, wenn das Apartment in einwandfreiem Zustand, also ohne Beschädigungen, ohne übermäßige Verschmutzungen oder abhanden gekommenen im Eigentum der Vermieter stehenden Gegenstände übergeben wird. Andernfalls wird die Kaution oder Teile davon zur Deckung der Kosten einbehalten, weiterreichende Ansprüche der Vermieter erlöschen dadurch nicht.
2.4. Bei nicht fristgerechter Restzahlung des Mietpreises geht der Vermieter von einer Stornierung seitens des Gastes aus. Die Buchung ist damit hinfällig und Stornierungsgebühren nach Punkt 3.1. dieser AGBB fallen an.
3. Stornierung
3.1. durch den Gast
Für die Stornierung einer Buchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- an, zzgl. Stornogebühren in Höhe von
- 30 % der Gesamtmiete ohne NK bei einer Stornierung 60-43 Tage vor Reiseantritt,
- 50 % der Gesamtmiete ohne NK bei einer Stornierung 42-15 Tage vor Reiseantritt.
- 90 % der Gesamtmiete ohne NK bei einer Stornierung 14-0 Tage vor Reiseantritt.
Eine eventuelle (anteilige) Rückzahlung der Stornogebühren ist nur möglich, wenn eine Ersparnis des Vermieters vorliegt. Diese ist dann gegeben, wenn das Apartmenthaus im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit aufgrund der Stornierung des Vertragspartners an andere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt dabei der Vertragspartner.
3.2. Stornierung durch den Vermieter
3.1. 100 % Erstattung aller bis dahin geleistete Zahlungen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf sonstige Leistungen, insbesondere Schadensersatzansprüche besteht nicht.
3.2. Sollte aufgrund behördlicher Anordnung keine Vermietung möglich sein, hat der Gast die Wahl zwischen Reisegutschein und Erstattung aller bis dahin geleistete Zahlungen. Ein weiterer Anspruch gegenüber dem Vermieter besteht nicht.
4. Ankunft und Abreise
Die Wohnung steht am Ankunftstag ab 16 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag ist sie bis 10 Uhr besenrein/gestaubsaugt zu verlassen. Geschirrspüler und Kühlschrank sind bitte leer und von groben Verschmutzungen gereinigt zu hinterlassen und sonstiges Inventar, wie Geschirr und Besteck werden ordentlich verräumt. Der Vermieter ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Räumung der Wohnung eine Gebühr in Höhe von € 50,- in Rechnung zu stellen. Andere An- und Abreisezeiten sind nur nach Absprache gültig.
5. Hausordnung
Die Hausordnungen I und II sind Bestandteil der AGBB und damit Bestandteil dieses Vertrages. Sie liegen in der Ferienwohnung aus und können auf Wunsch vorab zugesendet werden.
6. Beschädigungen/ grobe Verunreinigungen/ Tierhaltung
6.1. Etwaige bestehende Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und Inventars einschließlich des Reinigungszustandes bei Übernahme des Mietobjektes sind sofort bzw. innerhalb von 12 Stunden nach Anreise anzugeben, damit wir Abhilfe schaffen können. Andernfalls gehen wir davon aus, dass der Mietgegenstand zur vollsten Zufriedenheit vorgefunden wurde.
6.2. Verursachte Beschädigungen und grobe Verunreinigungen jeglicher Art durch Gäste und ihre Hunde an Inventar, Möbeln, Teppiche, dem Apartment an sich (Türen, Wände, Böden etc.) und Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, natürlich auch den von mitgebrachten Tieren. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten, insbesondere Folgemietern zu erbringen hat.
6.3. Der Gast verpflichtet sich, mitgebrachte Tiere während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren, zu beaufsichtigen und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Ein unbeaufsichtigtes Zurücklassen in der Wohnung ohne Rücksprache und damit der Erlaubnis des Vermieters ist unzulässig und kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen (Pkt. 9.3.3).
7. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
7.1. Der Vermieter kann dem Mieter eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
7.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Wohnung unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
7.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Vermieters.
8. Haftungsausschluss
Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände aus Wohnung, Garten, Gemeinschaftsräumen wie Skikeller, TK-Truhe, etc. übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Dazu zählen auch alle Außenbereiche wie Parkplatz und Gastgarten etc.
9. Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages
9.1. Wurde der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
9.2. Eine vorzeitige Abreise des Mieters begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der (anteiligen) Miete.
9.3. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund unter Ausschluss etwaiger Ansprüche auf Rückzahlung der Miete bzw. Schadenersatz etc. des Mieters aufzulösen, wenn
9.3.1. die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Vertragserfüllungspflicht befreit ist.
9.3.2. der Mieter die Wohnung mit mehr als der vereinbarten Personen- oder Hundezahl beziehen will oder unerlaubterweise ohne Kenntnis des Vermieters bereits bezogen hat. Zusätzlich behalten wir uns vor, Anzeige wegen Mietbetrugs zu stellen.
9.3.3. der Mieter trotz Verbotes seine(n) Hund(e) allein in der Wohnung zurücklässt.
9.3.4. der Mieter von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht.
9.3.5. der Mieter durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder denen im Haus wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht.
9.3.6. der Mieter von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen ist oder wird oder sonst pflegedürftig wird.
9.3.7. das Haus nicht mehr im Eigentum des Vermieters steht.
10. Teilungültigkeit
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, tangiert dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist dabei so umzudeuten, auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung, die auch durch Hunde verursachte Mietschäden abdeckt.
Gerichtsstand ist Liezen, Austria
Andreas und Elke Jilg
Stand Oktober 2024